Rechtsprechung
   BFH, 11.11.1997 - X B 233/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3095
BFH, 11.11.1997 - X B 233/96 (https://dejure.org/1997,3095)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1997 - X B 233/96 (https://dejure.org/1997,3095)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1997 - X B 233/96 (https://dejure.org/1997,3095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 11.11.1997 - X B 233/96
    Eine Divergenz i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegt nur vor, wenn das Finanzgericht (FG) in seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem -- ebenfalls tragenden -- abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des BFH abweicht (z. B. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, m. w. N.).

    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrevision entzogen (st. Rspr., z. B. BFH-Beschluß in BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671).

  • BFH, 23.05.1996 - IV R 87/93

    1. Gesetzlicher Richter bei Änderung der personellen Besetzung des Senats 2.

    Auszug aus BFH, 11.11.1997 - X B 233/96
    Da die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte, auf die sich das Urteil stützt, Gegenstand des umfassenden mündlichen und schriftlichen Vorbringens der Beteiligten waren, ist das finanzgerichtliche Urteil auch keine "Überraschungsentscheidung" (BFH-Urteil vom 23. Mai 1996 IV R 87/93, BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 11.11.1997 - X B 233/96
    Das bedeutet, es sind Datum und Aktenzeichen oder die Fundstelle der Entscheidung anzugeben und die voneinander abweichenden Rechtssätze darzulegen (BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Aus dem Vorbringen der Klägerin folgt auch nicht, daß das LSG eine unzulässige Überraschungsentscheidung gefällt hätte (vgl hierzu BSG Beschluß vom 6. September 1989 - 9 BV 64/88 - SozR 1500 § 160 Nr. 70 und Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 84/85 - SozR 1500 § 150 Nr. 28; BSG Beschluß vom 15. Januar 1995 - 2 BU 204/94 - veröffentlicht in juris; BFH Beschluß vom 11. November 1997 - X B 233/96 - BFH/NV 1998, 605 f; BVerwG Beschluß vom 7. Juli 1997 - 9 B 777/96 - veröffentlicht in juris).
  • BFH, 24.01.2008 - VIII B 163/06

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Denn nachdem die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung keine Einigung erzielt, sondern auch nach Erörterung der Sach- und Rechtslage noch widerstreitende Anträge gestellt haben, mussten die Beteiligten davon ausgehen, dass der in seiner Entscheidung freie Vollsenat nach dem Verzicht auf weitere mündliche Verhandlung nicht verpflichtet war, die Beteiligten darauf hinzuweisen, wie voraussichtlich entschieden werde; insbesondere war auch kein Hinweis erforderlich, der Senat werde im Urteil möglicherweise eine von der Formulierung des Vorsitzenden abweichende Rechtsansicht vertreten (BFH-Beschlüsse vom 22. September 2005 X B 58/05, BFH/NV 2005, 2193; vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605; BFH-Urteil vom 23. Mai 1996 IV R 87/93, BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523).

    Vielmehr war der Vollsenat in der Bewertung der Sach- und Rechtsfragen nach dem Verzicht der Beteiligten auf mündliche Verhandlung in seiner Entscheidung frei (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 605, m.w.N.).

  • BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01

    Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung -

    Dadurch wird aber die Entscheidungskompetenz des nachfolgenden Berichterstatters nicht berührt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605).
  • BFH, 26.10.1998 - I B 48/97

    Ausländische Zeugen

    Abgesehen davon, daß die Beweiswürdigung durch das FG ohnehin nur eingeschränkt überprüfbar ist (Gräber/Ruban, a.a.O.), können deshalb Einwendungen gegen ihre Richtigkeit jedenfalls nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers führen (BFH-Beschluß vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605).
  • BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00

    Verfahrensmängel, Verstoß gegen Inhalt der Akten, mangelnde Sachaufklärung

    Eine fehlerhafte Beweiswürdigung sowie die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Beweislastverteilung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605; vom 3. Februar 2000 I B 40/99, BFH/NV 2000, 874).
  • BFH, 16.03.2009 - XI B 95/08

    Rüge des Gehörverstoßes wegen behaupteter Überraschungsentscheidung

    Eine Überraschungsentscheidung liegt dagegen nicht vor, wenn das Gericht in seinem Urteil Gesichtspunkte als maßgeblich herausstellt, die bisher nicht im Vordergrund standen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Januar 2003 VIII B 63/02, BFH/NV 2003, 790), oder wenn es die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte in einem Erörterungstermin besprochen hatte (vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605).
  • BFH, 15.01.2001 - IX B 99/00

    Beschwerde - Darlegungserfordernisse - Einspruchsentscheidung - Bekanntgabe -

    Die gerügte fehlerhafte Beweiswürdigung sowie die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Beweislastverteilung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605; vom 3. Februar 2000 I B 40/99, BFH/NV 2000, 874).
  • BFH, 02.05.2001 - IX R 9/98

    Einkommensteuer - Mietvertrag - Werbungskostenabzug - Anforderungen an die

    Abgesehen davon, dass die Rüge der fehlerhaften Auswertung und Würdigung eines Gutachtens keine Frage unzureichender Sachaufklärung ist (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1998 XI B 29/98, BFH/NV 1999, 607), ist sie revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605; vom 3. Februar 2000 I B 40/99, BFH/NV 2000, 874).
  • BFH, 28.11.2000 - IV B 95/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Versagung rechtlichen Gehörs - Verfahrensfehler -

    Aber selbst wenn der Berichterstatter ursprünglich die Meinung geäußert haben sollte, dass der Klage in vollem Umfang stattzugeben sei, konnte er seine Auffassung auf Grund des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung --zu dem sich der Kläger äußern konnte-- ändern, ohne darauf ausdrücklich hinweisen zu müssen (BFH-Beschluss vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605).
  • BFH, 14.11.2000 - III B 13/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mangelnde Sachaufklärung - Pflicht zur Sachaufklärung

    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag die Zulassung der Revision nicht zu begründen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1999 XI B 66/98, BFH/NV 1999, 1620, sowie vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2000 - I B 83/99

    Verfahrensmangel aufgrund unterlassener Beweiserhebung

  • BFH, 12.04.2000 - III B 99/99

    Überraschungsentscheidung - Teilwertabschreibung - Forderungen an ehemalige

  • BFH, 25.02.1999 - XI B 172/97

    Verfahrensmangel; Sachverhaltswürdigung

  • BFH, 26.10.1998 - I B 48/98

    GmbH - Gewinnverschiebung - Ausland - Verdeckte Gewinnausschüttung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht